Opferrecht
Zu dem Opferrecht gehört die Möglichkeit, sich der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage als Nebenkläger anzuschließen, Einsicht in die Strafakte (über einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin) zu nehmen, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen und eigene Anträge zu stellen.
Ein weiteres Opferrecht besteht in der Möglichkeit, im Wege einer Adhäsionsklage Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Angeklagten unmittelbar in dem Strafprozess geltend zu machen, ohne dass ein gesondertes gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss.
In allen vorgenannten Bereichen berate ich Sie über ihre Rechte und vertrete Sie während des Strafverfahrens als Nebenklagevertreterin, Vertreterin des Adhäsionsklägers und in anderen Rechtsstreitigkeiten.